
AGB‘s. BLACK INK TATTOO & PIERCING
Für alle Leistungen von Black ink Tattoo an Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
1 Allgemein
1.1 Ich Tätowiere & Pierce Kunden erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Zum Tätowieren / Piercen von Kunden,die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötige ich eine von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung.
1.2 Zusätzlich muss beim Tätowiertermin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
1.3 ich behalte mir das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen.
1.4 Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.
2 Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde darf min. 48 Stunden vor dem Tätowiertermin keinen Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben.
2.2 Sollte der Kunde sich nicht daran halten,wird es nicht zu einer Tättoowierung kommen.
2.3 wird der Tätowiervorgang vor Ort abgebrochen behalten wir uns das Recht vor, die Materialkosten sowie weitere entstandene Kosten einzubehalten.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
2.5 Sollte dies nicht passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für Folgeschäden.
2.6. Minderjährige KundenInnen sind dazu verpflichtet, die Einverständnis der Erziehungsberechtigten bis spätestens zum Tag des Tattoo-Termins einzuholen und mit Unterschrift vorzulegen. Die erziehungsberechtigte Person muss die Zustimmung vor Ort, im jeweiligen Studio, abgeben und sich ausweisen.
3 Preise
3.1 Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen. Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle, eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.
3.3 Der Mindesttattoowert belauft sich auf 80€, Rabattaktionen stellen eine Ausnahme dar. Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen. Nach diesem halben Jahr ist das Nachstechen anteilig zu bezahlen.
3.4 Ich empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6-8 Wochen dem Tätowierer zu zeigen.
3.6 Sollte es wiederholt auftreten, dass sich ein Kunde eine Zeichnung anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, behalte ich mir das Recht vor, dem Kunden diese Zeichnung in Rechnung zu stellen bzw. eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.
3.7 Zu meinen Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives, sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen bereits im Tattoopreis enthalten. Außer bei Mehraufwand / mehrfacher Anpassung des Motivs die durch mangelinformationen entstanden sind wird ein Preisaufschlag ergriffen.
3.8 Ich bin umsatzsteuerpflichtig, daher werden alle Preise inkl. Umsatzsteuer angegeben.